Nun hat der Bundesgerichthof endlich bestätigt, was jeder einigermaßen vernünftig denkende Mensch schon vorher wusste:
Ob die Durchsuchungen im Vorfeld des G8-Gipfels, die Verhaftung des Wissenschaftlers Andrej Holm oder die Inhaftierung der angeblich zur Militanten Gruppe (mp) gehörenden Personen: Die Anwendung des “Anti-Terrorparagraphen” 129a unter dem Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung war zu unrecht.
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DNA-Proben sollen trotzdem genommen werden dürfen. Man weiß ja nie.