Alles gereglt, sogar wie ein Mieter sich auf der Toilette zu verhalten hat. Hier mal verschiedene Stimmen zum Thema:
Pinkelt Mann heute noch im Stehen? Oder muss er dabei an den Marmorboden denken? Mit solchen Fragen hat sich nun das Düsseldorfer Amtsgericht beschäftigt – und entschieden: Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln.
Dies gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung, argumentierte das Gericht – und gab damit einem Mieter recht, der auf Auszahlung von 3000 Euro Mietkaution geklagt hatte. Der Hausbesitzer wollte 1900 Euro einbehalten, weil der Marmorboden der Toilette abgestumpft war. (Quelle SZ)
Und das sagt Franz Josef Wagner über Sitzpinkler
Der Tagessieg geht zu 100% an die taz für ihren genialen Aufmacher!
So. Stehpinkeln erlaubt, Abendland gerettet, Pegida ist durch. pic.twitter.com/DAT469zkXe
— Der Dings (@Aus_der_UBahn) January 23, 2015
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