Eine Frage, die ich mir eigentlich täglich stelle wurde nun beantwortet:
Einmaliger Gruppensex von beschäftigten während einer Arbeitspause ist kein Kündigungsgrund!
Können wir nun noch bitte klären, ob der Gruppensex verpflichtend ist? Danke!
via Carsten
Hab ich übrigens bei Schlecky geklaut: http://www.schleckysilberstein.com/2015/01/auch-das-ist-deutschland-eine-fotoreise/ 😉 #dervollständigkeithalber