AirBnB in Berlin – Geld verdienen, Wohnung verlieren

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Es ist leicht, es ist lukrativ, es ist gefährlich. Wer in Berlin die eigene Wohnung, oder auch nur ein Zimmer, über AirBnB vermietet, der läuft Gefahr ordentlich Stress mit seinen Vermietern zu bekommen. Das Landgericht Berlin hat vor kurzem ein Grundsatzurteil gesprochen, welches dem Vermieter das Recht auf sofortige Kündigung einräumt. Das Gericht sieht in der Vermietung einen „schwerwiegenden Pflichtverstoß“ seitens des Mieters. Das wiederum berechtige den Vermieter zur sofortigen Kündigung.

Allerdings: (Noch) kein Grund zur Panik!Denn bevor Euch der Vermieter auf die Straße setzen kann muss er Euch abmahnen. Solltet ihr danach aber Eure Wohnung immer noch auf AirBnB anbieten, so kann er von seinem Recht Gebrauch machen. Und das völlig unabhängig davon, ob Ihr nach der Abmahnung wirklich noch weitere Menschen beherbergt habt, oder nicht.

Was auch nicht hilft: So tun, als wäre ein Dritter der Gastgeber. Einen anderer Namen anzugeben schützt Euch nicht, denn das Gericht geht davon aus, dass dieser Dritte von Euch ermächtigt wurde. Und somit seid Ihr dann wieder fällig.

Und jetzt? Natürlich gilt immer noch: Wo keine Abmahnung, da kein Problem. Aber auch Eure Hausverwaltungen haben Internet, sind nicht doof und haben ein Interesse an der Kontrolle Ihres Wohnraumes.

Hard decission

Titelbild: Bolshakov (CC BY 2.0)