In einem -wie ich finde- beispielhaft ekligen Vorgang klagte Kraftwerk (die Band) gegen Kraftwerk (den Stromerzeuger), wegen Verletzung der Markenrechte. Mit der kruden Begründung, die kleinen mit einer Brennstoffzelle betriebenen Stromerzeuger (aka Kraftwerke) könnten genutzt werden, um Musik zu hören und würden damit quasi vom rundherum guten Namen Kraftwerks (der Band) profitieren.
Das Landgericht Hamburg hat nun festgestellt, dass die Erfinder des Kleinkraftwerks den Namen Kraftwerk zu recht wählten und auch weiterhin benutzen dürfen. Alles andere hätte mich auch ein kleines bisschen den Kopf gegen die Tischplatte schlagen lassen…
(via Golem)
Also wenn man jeden Begriff sich reservieren darf ?
Wo kommen wir dann hin?
Der Nächste reserviert sich alle Buchstaben…?
Lösung Umstellung auf das arabische Alphabet?
Denke die Arbeit wird den Juristen nicht ausgehen……
Eigentlich schade unsere Gerichte hätten doch auch was sinnvolleres zu tun.
Besonders beim Kraftwerk den kann eigentlich keiner für sich beanspruchen, weil es keinen Neuerfindung ist.
Aber möglich ist alles….
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