Feinfühligkeit scheint bei der GEZ ein Fremdwort zu sein:
Willkommen in Deutschland: Die Vertriebenen in einer der Langenfelder Notunterkünfte haben heute einen Gebührenbescheid v.d. GEZ erhalten.
— Peter Piksa (@peterpiksa) 10. September 2015
Diese Information bekam Peter Piksa von seinem Bürgermeister und es scheint eine gewisse Praxis der GEZ zu sein. Schon im Februar dieses Jahres schrieb die FAZ:
Flüchtling? Zahlen Sie für ARD und ZDF!
Wer als Flüchtling nach Deutschland kommt, steht vor einer ungewissen Zukunft: Asyl, Bleiberecht, Abschiebung? Eines ist sicher: Man muss Rundfunkgebühr zahlen.
Die GEZ selbst spricht von Einzelfällen und schiebt die Schuld auf Städten und Kommunen, die es versäumt haben, angemietete Unterkünfte für Geflüchtete beim Beitragsservice zu melden:
Der Beitragsservice ist zwingend auf die Hilfe der Städte und Kommunen angewiesen. Diese sollten Unterkünfte, die für Asylbewerber angemietet werden, beim Beitragsservice melden, um von vornherein zu verhindern, dass Schreiben an diese Anschriften ausgelöst werden. Bereits im März 2014 wurden Städte und Kommunen vom Beitragsservice über den Deutschen Städte- und Gemeindebund darüber informiert, wie Asylbewerberunterkünfte abzumelden seien.
Für den Beitragsservice, der im Auftrag der Rundfunkanstalten den Rundfunkbeitrag erhebt, ist es allein anhand von Meldedaten nicht möglich zu erkennen, wo die gemeldete Person lebt. Der Beitragsservice weiß daher nicht, dass es sich bei der angeschriebenen Person um einen Asylbewerber handelt, der in einem Asylbewerberheim untergebracht ist.
Quelle: Rundfunkbeitrag.de
Ich frage mich ernsthaft, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn die GEZ erst mal mit den Verantwortlichen in den Städten und Kommunen spricht, bevor sie ihre Bescheide rausschickt. Das würde ihr einige negative Berichterstattungen ersparen und das angeschlagene Image des Rundfunkbeitrages nicht noch weiter beschädigen.
Die gute Nachricht zum Schluss:
Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in Raumeinheiten innerhalb von Asylbewerberheimen wohnen, sind grundsätzlich nicht zur Zahlung eines Wohnungsbeitrags verpflichtet!
gefunden bei Fefe
und woran soll der ARD ZDF Deutschlandradio Rundfunkservice erkennen, das die gemeldete Person ein Flüchtling ist ?
Durch racial profiling etwa, anhand der Namen ?
Oder soll sie bei jeder Meldung eines neuen Einwohners erst einmal Rücksprache mit der jeweiligen Stadt halten ?
Das würde den Verwaltungsauftrag steigern, und damit gerade dem Ziel der erfolgten Beitragsreform widersprechen, die das eintreiben der Rundfunkbeiträge einfacher und fairer gemacht hat.
Immerhin konnte durch die Einführung der Rundfunkbeitrages und durch den automatischen Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern die bis vor kurzen geräteabhängig Rundfunkgebühr und die Rundfunkgebührenbeauftragen der jeweiligen Landesrundfunkanstalten abgeschafft werden.
Damit wurde ein großer Kritikpunkt an der damaligen Praxis beseitigt, so gibt es keine Schnüffler mehr die nachfragen ob man ein Gerät betreibt – jeder muß zahlen, egal ob er ein Rundfunkempfangsgerät betreibt oder nicht.
In dieser Hinsicht ist es auch fraglich ob es gerecht ist das man die Flüchtlinge von der Beitragspflicht entbindet. Wer mehrere tausend Euro für eine Flucht nach Europa aufbringen kann, dem ist auch zuzumuten das er seinen Beitrag zum Erhalt unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung beiträgt, und der Rundfunkbeitrag – gerne auch als Demokratieabgabe bezeichnet – dient genau dazu.
[…] GEZ-Gebührenbescheide sind ja schon längst draußen, der Bußgeldbescheid fürs „wild Zelten“ bestimmt auf […]
Kommentarfunktion ist geschlossen.