Dieser Beat ist nur mir – Kraftwerk vs. Moses Pelham vor dem Verfassungsgericht

6

Hui, da rauscht es heute aber im digitalen Blätterwald. Es kommt nunmal nicht jeden Tag vor, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit musikrelevanten Themen beschäftigt. Mit hip-hop-relevanten Themen schon mal erst recht nicht. Worum es geht? Es geht um den schon seit 13 Jahren schwelenden Rechtsstreit zwischen Kraftwerk (der Band, nicht dem Stromerzeuger!) auf der einen Seite und Moses Pelham und Martin Haas auf der anderen. Pelham und Haas hatten für den Sabrina-Setlur-Track „Nur mir“ den charakteristischen Beat von Kraftwerks „Metall auf Metall“ gesampled. Soweit, ganz normale Hip-Hop-Kultur, wie sie unseren Lesern nicht fremd sein dürfte.
Kraftwerk sind mit der Kulturtechnik Sampling ebenfalls schon ein wenig länger vertraut, schließlich basierte schon einer der ersten großen Hits des Hip-Hop nämlich Africa Bambaataas „Planet Rock“ (unter anderem) auf zwei Songs von Kraftwerk. Interessanterweise sampelte Arthur Baker, Bambaataas Produzent damals nicht, sondern spielte die verwendeten Teile nach. Zahlen mussten sie trotzdem.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Der Prozess ging schon zwei Mal durch alle Instanzen

Jedenfalls bekamen Kraftwerk von „Nur mir“ Wind und klagten auf Unterlassung. Der Prozess ging zwei Mal durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof. Er stellte fest, dass der Beat nicht die nötige Schöpfungshöhe erreicht, um urheberrechtlich geschützt zu sein.
Das Urheberrecht kennt aber nicht nur die Rechte an der Komposition, sondern auch an der Aufnahme selbst, die sogenannten Leistungsschutzrechte. Und in diesem Zusammenhang fiel das Urteil in die andere Richtung. Selbst „kleinste Ausschnitte“ (das Sample, um das es geht, ist zwei Sekunden lang) seien geschützt und dürften ohne Zustimmung des Herstellers (!) nicht genutzt werden. Ein wie ich finde etwas seltsamer Passus des Urteils erlaubte dann aber das Samplen ohne Genemigung irgendwie durch die Hintertür, wenn es „es für einen durchschnittlich ausgestatteten und befähigten Musikproduzenten nicht möglich sei, den Ausschnitt mit eigenen Mitteln nachzuspielen.“
Dies trifft aber auf Pelham und die Sequenz aus „Metall auf Metall“ nicht zu. Wofür Kraftwerk damals wochenlang mit teuerstem Equipment herumbasteln mussten, das würde ein Produzent wie Pelham mit moderner Technik relativ leicht nachbauen können. Wollte dieser aber gar nicht, denn wir wir alle wissen, werden Musiker wie Kraftwerk, James Brown oder die Winstons ja nicht (nur) gesampled, um sich an deren Kreativität zu bedienen, sondern vor allem, um ihnen Tribut zu zollen und sie zu zitieren. Un meiner bescheidenen Meinung nach, würde heute wahrscheinlich niemand mehr James Brown oder Kraftwerk ganz sicher aber nicht die Winstons kennen, ohne die vielen Musiker, die deren Sounds per Sampling der nächsten Generation bekannt machten.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.dailymotion.com zu laden.

Inhalt laden


Sabrina Setlur – Nur Mir von Stella78

Es geht um die Freiheit der Kunst

Die aktuelle Prozessrunde dreht sich nicht mehr ums das Urheberrecht, sondern auf den von der Verfassung garantierte Freiheit der Kunst. Pelham argumentiert, dass das Urheberrecht so wie es jetzt ist, die gesamte Hip-Hop-Kultur unmöglich macht. Es geht im Prozess um zwei Fragen:
Inwieweit schränkt es die künstlerische Freiheit ein, wenn die Verwendung von Samples von der Zustimmung des Rechteinhabers abhängig gemacht wird? Und: Wie groß ist die wirtschaftliche Bedeutung von Samplinglizenzen als Einnahmequelle für die Tonträgerhersteller?

Was die Medien schreiben

Es sind zu diesem Thema in den letzten Tagen sehr viele Artikel in verschiedenen Medien erschienen. Nn der TAZ, der Sueddeutschen oder direkt bei der Digitalen Gesellschaft, die auch als Sachverständige beim Prozess dabei war, wurden Berichte zum Thema veröffentlicht, die alles Wesentliche sagen. Lest es nach, hier wird unter Umständen gerade Rechtsgeschichte geschrieben. Heute+ befragte sogar den deutschen Hip-Hop-Intelektuellen schlechthin, nämlich Falk Schacht, der die Gelegenheit gleich nutzte, um darauf hinzuweisen, dass sich der Prozeß nur an Profis wendet und völlig außer acht lässt, dass das Urheberrecht aufgrund der technischen Möglichkeiten, über die wir heute verfügen, täglich und unwissentlich von Laien gebrochen wird und schon alleine deshalb schwer reformbedürftig ist.

Was wir dazu zu sagen haben

Ich will eigentlich nur auf ein paar -wie ich finde- interessante Aspekte hinweisen, die vielleicht noch nicht in sämtlichen Medien breitgetreten wurden:

– Das Gericht stellte deutlich klar, dass es in dem Prozess nicht um Eigentum und Diebstahl gehe. Der gesamplete Beat fehlt ja nicht plötzlich im Originalstück. Das finde ich extrem bemerkenswert, vor allem vor dem Hintergrund, dass Musikindustrie und GEMA in diesem Zusammenhang gerne von „Klauen“ sprechen. Überlegt euch einfach mal, was im Wort „Raubkopie“ eigentlich drinsteckt und wie wenig dieser Ausdruck, dem was tatsächlich passiert, gerecht wird. Ein deutsches Gericht, dass diesem Umstand Rechnung trägt, das ist schon ziemlich progressiv.

– Beide Parteien sind als durchaus prozessfreudig bekannt. Über Pelham flüsterte man sich zu, er würde nur noch von Abmahnungen leben, während Kraftwerk auf eine schon unangenehm peinliche Art und Weise gegen die Nutzung des Ausdrucks „Kraftwerk“ angehen, selbst in Kontexten, die das Thema Musik wenn überhaupt, dann nur am Rande streifen.

– In fast allen Artikeln zum Thema wird betont, dass die gesamplete Sequenz nur zwei Sekunden lang sei. Das klingt dann, als ginge es nur um einen unwesentlichen Schnipsel, einen „Tonfetzen“ wie das BVG selbst es nannte. Das ist völliger Quatsch. Zwei Sekunden, das ist bei allem was langsamer als 120 BPM ist, mindestens ein vollständiger Takt. Wir reden hier von loopbasierter Musik. Ein Takt kann mehr oder weniger den ganzen Track ausmachen. Für den Grundbeat von Metall auf Metall trifft das zu.

– Es wurde im Prozess betont, dass andere Musiker, die Kraftwerk samplen wollten, nett gefragt hätten. Als Beispiel wurde Chris Martin von Coldplay genannt, der sogar „einen Brief auf deutsch geschrieben hätte“. Damit habe ich zwei Probleme: Ich kann mir gut vorstellen, dass für internationale Stars, die mit viel Geld winken können, leichter ist, Urheber von Sampling zu überzeugen. Ausserdem ist es nicht immer trivial, insbesondere bei alten und/oder obskuren Werken, herauszukriegen, wer die Rechte überhaupt hat. Ein modernes Urheberrecht sollte Nutzungsarten wie Sampling ermöglichen, ohne dass das vom Bekanntheitsgrad oder der finanziellen Potenz des Nutzers abhängt und die Nutzung sollte möglich sein, ohne den Urheber zu fragen, so wie das in Deutschland dank der Lizensierungspflicht seitens der GEMA läuft, wenn man eine Coverversion eines Songs aufnehmen möchte. Stichwort: Kontrahierungspflicht.

– Auch wenn Kraftwerk jetzt ein bisschen die Bösen sind, haben sie in ihrer Geschichte nicht jeden in Grund und Boden geklagt, der sie samplete. Es sieht ein wenig so aus, als würden sie durchaus zwischen abwägen, wie kommerziell erfolgreich die Tracks waren, die sich an ihrem Sound bedienten. So musste z.B. Bambaataa zahlen, Cybotron, aber nicht.

– Selbstverständlich war Moses P., wie wir alten Säcke ihn nennen, nicht der erste und auch nicht der letzte, der „Metall auf Metall“ samplete. Eine (sicher unvollständige) Liste gibt es bei whosampled.com.

Fazit

So oder so, es bleibt spannend, was mit dem Urherbrecht geschieht, denn dass es so bleiben könnte, wie es jetzt ist, glaubt eigentlich nur die GEMA und die Musikwirtschaft. Das Verfassungsgericht gibt Anlass zur Vermutung, dass es auch eher so etwas wie das Fair Use-Prinzip aus dem US-amerikanischen Copyright im Auge hat. Auf die Entscheidung werden wir aber noch ein paar Monate warten müssen. Wenn die Entscheidung nicht sowieso an ein europäisches Gericht weitergeschoben wird.

[Update:]

Bahnbrechendes Urteil des BVerfG im Fall Kraftwerk vs. Pelham: Samplingverbot würde Hip Hop unmöglich machen

Bild: "Kraftwerk in Kiew03", by Amakuha, CC BY-SA 3.0)
Bild: „Kraftwerk in Kiew03„, by Amakuha, CC BY-SA 3.0)

Bild: „Kraftwerk Box The Man-Machine“ by MEDIODESCOCIDO, CC-BY 2.0

6 Kommentare

  1. […] vom Sampling. Es ist nur eben so, dass man da trotzdem Nutzungsrechte und dergleichen benötigt. Bei den genannten zwei Sekunden könnte es sich durchaus um einen ganzen Takt handeln, und somit könnte ein ganzes Lied aus diesem Sample bestehen. Wenn sich Pelham denn die Rechte […]

Kommentarfunktion ist geschlossen.