Irgendjemand in Köln kann wahrscheinlich sein Glück gerade selbst kaum fassen. Gegen den bekannten Fernsehmoderator Jan B. aus K. sind wegen Verdachts der Beleidigung von Organen oder Vertreter ausländischer Staaten strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden. Der Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs sieht im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.
Jetzt sind eigentlich nur zwei Szenarien denkbar:
Entweder wird sich B. die Ermittlungsakten als Auszeichnung ins Büro (in K.) hängen oder aber als Dauerinstallation im eigenen Fernsehstudio denkmalisieren.
Es bleibt also spannend.