Die gerichtlich verbotenen Passagen aus Böhmermanns Schmähgedicht

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Dank dem allseits bekannten und gerade unter Medien- und Internetmenschen „beliebten“ Hamburger Landgericht konnte der angehende Despot und türkische Regierungschef Erdogan einen ersten Teilerfolg erzielen. Die Hamburger Richter entschieden nämlich, dass einige Passagen seines Schmähgedichts mittels einstweiliger Verfügung VERBOTEN(!!11!!) sind und von Böhermann nicht wiederholt werden dürfen.
Noch mal kurz zur Erinnerung: wir schreiben das Jahr 2016, leben in Deutschland, einem Land, in dem Meinungs- und Satierefreiheit herrscht. Eigentlich.

Und so sind nun „Äußerungen über nach Döner riechende Geschlechtsorgane, Konsum von Kinderpornografie, Sex mit Tieren oder Begriffe wie „Schrumpelklöten“ sind fortan tabu“, wie Meedia schreibt.

Damit auch niemand auf die Idee kommt, dieses Werk in Gänze vorzutragen, veröffentlichte das Landgericht Hamburg das komplette Gedicht und markierte die verbotenen Passagen in rot:

verbotenen Passagen des Böhmermann Schähgedichts, Screenshot Landesgericht HH
verbotenen Passagen des Böhmermann Schähgedichts, Screenshot Landesgericht HH

Während ich diese Zeilen schreibe kommt die Eilmeldung herein, dass Jan Böhmermann die einstweilige Verfügung nicht akzeptiert!

Dem Hamburger Landgericht seien bei seiner Entscheidung schwere handwerkliche Fehler unterlaufen, sagte Böhmermanns Anwalt Christian Schertz am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Der Anwalt nannte die Verfügung „eklatant falsch“. Das Gericht habe zwar festgestellt, dass das Gedicht ein Kunstwerk sei, es dann aber zerlegt, um Teile davon isoliert zu verbieten. „Man kann auch kein Gemälde auseinanderschneiden und dann nur teilweise freigeben“, sagte Schertz.
Außerdem habe das Gericht den Zusammenhang völlig außer acht gelassen. Dies sei aber entscheidend, um die Zulässigkeit der Gesamtdarstellung zu erkennen.

Quelle: N24.de