Foto: "Walnut" von Malcolm Manners (CC BY 2.0)

Richtig gelesen! Das Amtsgerichts Frankfurt musste sich kürzlich mit der Klage einer Frau auseinandersetzten, deren Auto durch herabfallende Nüsse eines Walnussbaums beschädigt wurde. Sie wollte Schadensersatz vom Nachbarn, auf dessen Grundstück der Wallnussbaum steht.

Dem folgte das Gericht jedoch nicht. „Um eine Gefährdung durch herabfallende Früchte gänzlich auszuschließen, bliebe in der Konsequenz nur die Möglichkeit, entsprechende Früchte tragende Bäume ganz zurückzuschneiden oder mit Fangnetzen zu umhüllen“, heißt es in der Urteilsbegründung. Dies sei jedoch unzumutbar und in Städten auch nicht wünschenswert.
Quelle: infranken

Gut, dass dies nun auch einmal geklärt wurde.